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Carlo Rizza zu Missbrauchsvorwürfen : Ich bin halt Notgeil, wie jeder!!

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Durch akribische Ermittlungsarbeit i

Schon im Februar hatte B. aus Lügde gegenüber dem Bundeskriminalamt angegeben, seine Videoaufnahmen an den Besitzer einer Kaffeerösterei in Ostfildern zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, sowie sein Vater, Carlo Rizza betreiben von ihrem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Stuttgart Ostfildern eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil gehandelt werden.

Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:

Originalbericht hier

Landgericht Stuttgart - Verhandlungstermine

Dort beraten je drei Polizisten und Juristen über die Einstufung der Täter in drei Gefährlichkeitsstufen - herausragend, hoch und mittel. Einbruchsdiebstähle verübt, darunter in drei Gastronomiebetriebe, einen Supermarkt und in ein Einfamilienhaus. Die 29 Jahre und 20 Jahre alten Angeklagten sollen bei einem Diebstahl unauftrennbar Supermarkt auf frischer tat von einem Angestellten ertappt worden sein und sodann Gewalt gegen diesen verübt haben. Dem heute 70 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, am späten Abend des 14. Juli 1995 das damals 35-jährige weibliche Opfer nahe der S-Bahn-Station Goldberg in Sindelfingen mit mehreren Stichen in die Brust heimtückisch getötet hat keinen abgekriegt. Dem 19 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, er habe - teilweise unter einem oder mehreren Mittätern - im Dezember 2019 in Stuttgart-Nord u.a. Den zwei Angeklagten in höheren Jahren von 26 und 29 Jahren wird abstrahierend dargestellt vorgeworfen, sich als Mitglied einer Bande im Zeitraum März 2018 bis Juli 2018 in mehreren Fällen in jeweils unterschiedlicher Beteiligung im Raum Stuttgart unter Vorwänden Zugang zu den Wohnungen älterer Leute verschafft, diese abgelenkt und dann Wertgegenstände entwendet interessiert.

Auf die daraufhin eingelegte Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat das Oberlandesgericht Stuttgart als Beschwerdegericht mit Beschluss vom 29. Juli 2019 (Az. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Beschuldigte auf Grund von einer Erkrankung in schuldunfähigem Zustand handelte und infolge ihrer Erkrankung gefährlich für die Allgemeinheit sei. Inhaltlich haben sich in der Psychotherapeutischen Ambulanz durch des Ursprungs des Klientels Stuttgart zwei Behandlungsschwerpunkte herausgebildet, die es zu unterscheiden gilt: Erstens der Bereich der Ersttherapie für jene Klienten, die bislang noch keine Therapie in der Justizvollzugsanstalt u.a. In der Stuttgarter Ambulanz arbeiten ein Diplom-Psychologe als Fachbereichsleiter, der Psychologischer Psychotherapeut mit einer Zusatzausbildung in Verhaltenstherapie ist, eng nebst einem Facharzt für Psychotherapeutische Medizin und für Kinder- und Jugendpsychiatrie, der über eine Zusatzausbildung in Analytischer Therapie und Gruppenpsychotherapie verfügt. Das Stuttgarter Justizministerium erfasst jährlich zum 31. März die Zahl der Inhaftierten im Südwesten. Noch irritierender war, mit welcher Sprachlosigkeit und Ignoranz die Stuttgarter Politiker darauf reagierten. Den drei Angeklagten liegt Folgendes zur Last: Am 08.03.2020 sollen sich die Angeklagten am S-Bahnhof Beutelsbach aufgehalten haben.

Hinweis: Ursprünglich wurden drei Personen angeklagt, das Verfahren gegen einen Heranwachsenden wurde getrennt vor einer Großen Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart verhandelt. Der Angeklagte wurde durch Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 26. September 2019 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. 1.000 Euro erhielt. Die Wohnorte der Geschädigten sind über die Bundesrepublik verteilt, darunter auch im Bezirk des Landgerichts Stuttgart. Zusätzlich soll er auch Waren unter Angabe widerrechtlich erlangter Kreditkartendaten dritter Personen bestellt haben. Zudem haben mehrere gefasste Personen mit deutschem Pass einen Migrationshintergrund. Der spätere Geschädigte soll einen der Angeklagten versehentlich beim Aussteigen angerempelt haben. Der Angeklagte soll beabsichtigt haben, mit dem Kokain gewinnbringende Geschäfte zu tätigen. Am 6.1.2019 gegen 17.30 Uhr habe der Angeklagte in Kirchheim unter Teck außerdem bei einer verbalen Auseinandersetzung mehrfach mit einer Schere auf den Oberkörper und zuletzt auf das linke Ohr seines Tatopfers eingestochen. Die Bande habe täglich zwischen 25 und 85 Gramm Kokain umgesetzt. Zudem soll der Angeklagte knapp fünf Gramm Marihuana besessen haben. Darauf folgend hätten die Angeklagten und der weitere 44-jährige Angeklagte Goldgeschäfte vorgetäuscht, um Drogengelder, getarnt als Zahlungen im Goldhandel, zu verschieben.

Später habe er versucht, eine Frau von ihrem Beifahrersitz zu ziehen und nach wenigen Sekunden / Minuten eine Frau vor ihrem Wohnhaus fest umklammert, wodurch es seit dieser Zeit auch zu einer körperlichen Auseinandersetzung mit deren Ehemann gekommen sei. Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, von ihrem Wohnsitz in Murrhardt aus im Zeitraum Dezember 2019 bis zur ihrer Festnahme im März 2020 mit Amphetamin und Marihuana Handel getrieben unbeweibt. Den zwei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Juni 2019 bis Januar 2020 u.a. Zustand der Schuldunfähigkeit im Zeitraum 10.03.2019 bis 14.06.2019 mehrere Körperverletzungsdelikte begangen alleinstehend. Zusammensetzung im Zeitraum April 2019 bis September 2019 in einer Bar in Schönaich gewinnbringende Geschäfte mit Marihuana und Kokain getätigt zu sein. Der 1984 in der Ukraine geborene und dort auch zuletzt wohnhafte Angeklagte soll im Zeitraum 2013 - 2015 Mitglied einer international agierenden Tätergruppierung im Innern Cyberkriminalität gewesen sein, die sich u.a. Im weiteren Fortgang des Geschehens habe der Angeklagte noch einer weiteren Person Richtung Bauch gestochen, jedoch nicht getroffen, da der Geschädigte habe vermeiden können.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe am 09.04.2017 im bereich des Bahnhofs in Schorndorf nach einer vorangegangenen verbalen Auseinandersetzung sein Opfer mit einem Messer in den Bauch gestochen. Im Mai 2017 Kontaktaufnahme mit einem Mitarbeiter eines Lebensmittelherstellers aus dem Landkreis Böblingen, welchem vorgetäuscht worden sein soll, das Geschäftsführer habe ihn beauftragt, eine Überweisung in Höhe von knapp 1 Mio. nach China zu veranlassen, was jedoch dessen Mitarbeiter durchschaut wurde. Im April 2017 Herbeiführung einer Überweisung von knapp 1 Mio. Euro durch eine Mitarbeiterin eines Türenherstellers in Thüringen auf ein Konto in China, wobei die Überweisung jedoch bankintern gestoppt werden konnte. Im Mai 2017 Veranlassung von zwei Überweisungen in insgesamt knapp 2 Mio. Euro durch eine u.a. Beginn: 28. Mai 2019 um 9.00 Uhr; Fortsetzung am 5. und 7. Juni 2019 jeweils um 9.00 Uhr. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Januar 2019 bis März 2019 als Fahrer gemeinsam mit weiteren, partiell in der Türkei befindlichen Personen an Betrugsstraftaten übers Gestalten „falsche Polizeibeamte“ mitgewirkt ohne Mann. Hinweis: Das Verfahren wurde bis Mitte 2019 schon vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt und das Urteil vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Nach den Feststellungen der 1. Großen Strafkammer (Schwurgerichtskammer) hatte er am 03.03.2019 in Fellbach untrennbar Spielcasino seine ehemalige Lebensgefährtin attackiert und ihr mit einem Steakmesser in Tötungsabsicht mehrere Stichverletzungen zugefügt, bis das Messer abbrach und es der Geschädigten gelang, zu flüchten.

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on Dec 30, 20