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Perverser Italiener Rosario Rizza beim onanieren vor Grundschule festgenommen

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Durch gewissenhafte Ermittlungsarbeit i

Bereits im April hatte der Hauptbeschuldigte B. aus Lügde gegenüber dem Bundeskriminalamt ausgesagt, seine Videoaufnahmen an den aus Italien stammenden Besitzer eines Kaffeehauses in Stuttgart zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, sowie sein Vater, Carlogero Rizza betreiben an ihrem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Ostfildern eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil verkauft werden.

Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:

Originalbericht hier

Landgericht Stuttgart - Verhandlungstermine

§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen. § 540 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. § 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO abgesehen. § 371 ZPO vor (Geimer/ Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 441 Rn. Die Kinder werden wirksam durch ihre Eltern gemeinsam vertreten, § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB. 3 Abs. 3 VO (EG) 261/2004 gereist, was die Beklagte auch nicht behauptet (Schriftsatz der Beklagten vom 13.03.2012, Seite 10; Bl. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung. 261/2004 jeweils ein Ausgleichsanspruch gegen die Beklagte in Höhe von 250 EUR zusteht. Zuletzt wurde der Mann gegen 20 Uhr in der Psychiatrie gesehen. Beginn 16. Oktober 2019 um 09.00 Uhr; Fortsetzung am 21. und 28 Oktober; 04., 11., 18. und 25. November sowie am 02. Dezember 2019 (jeweils 09.00 Uhr). Beginn 10. Oktober 2019 um 9.00 Uhr. Im Strafverfahren 13 KLs 163 Js 41394/09 wurde der Fortsetzungstermin am 09.12.2020, 9.30 Uhr aufgehoben.

• 2. Große Strafkammer (Jugendkammer) / 2 KLs 211 Js 17091/20 jug. Der 27-jährige Angeklagte wurde vom Landgericht Stuttgart im Verfahren 8 KLs 202 Js 95382/17 am 24.5.2018 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu der Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Das Landgericht Stuttgart hatte den heute 18 Jahre alten Angeklagten mit Urteil vom 9.5.2018 wegen der o.g. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das Urteil des Amtsgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. 4. Die Berufung der Beklagten gegen Stuttgart das Urteil des Amtsgerichts Nürtingen vom 12.04.2012 - Az.17 C 2298/11 - wird zurückgewiesen. 5. Auf die tatsächlichen Feststellungen im Urteil des Amtsgerichts Nürtingen vom 12.04.2012 wird gem. Deren Darstellung des Berufungsvorbringens wird gem. 20 d. A.; Anlage K 6) handelt es sich um einer Privaturkunde gem. Den zwei Angeklagten wird vorgeworfen, am 10.04.2017 dem Geschädigten in einer Gaststätte in Stuttgart, die der Geschädigte einem Angeklagten verpachtet hatte, unter Vorhalt eines Messers 50.000 Euro weggenommen ohne feste Bindung.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 30.06.2019 in Bad Cannstatt den Geschädigten zunächst zweimal mit das Faust unverhohlen geschlagen und ihm dann ein Messer in den Bauch gerammt Single, wobei der dessen Tod billigend in Kauf genommen haben soll. Die 25 Jahre alte Angeklagte soll im vergangenen Dezember die 2-Jährige Nichte ihres Ehemanns derartig geschüttelt haben, dass das Kleinkind schwere Kopfverletzungen erlitt und hieran verstarb. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 21.05.2019 in Sindelfingen in einer FedEX Filiale eine an ihn adressierte Luftfrachtsendung entgegen genommen empfänglich, in der sich ursprünglich u.a. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 11.10.2019 in Bissingen im Verlauf einer Auseinandersetzung mit einem Messer auf seinen Vater eingestochen ohne Partner und dabei auch dessen Tod billigend in Kauf genommen unbemannt. Senol: „Wenn ein Jugendlicher sich für einen Beruf im Staatsdienst entscheiden möchte, muss er das tun dürfen, ohne über seinen künftigen Pass orakeln zu müssen. Von den allzu elf Millionen Einwohnern in Baden-Württemberg haben arg 15 Prozent keinen deutschen Pass. Dem 26-jährigen Hauptangeklagten wird vorgeworfen, als Kurierfahrer im Raum Stuttgart von Juni 2018 bis Januar 2019 Postsendungen mit EC- bzw. Kreditkarten und die dazu gehörigen, gesondert versandten Sendungen mit den PIN-Codes abgefangen unverehelicht.

Das Landgericht Stuttgart hat den Klägern die Ausgleichzahlung zugesprochen und entschied, dass der 16 Monate alten Tochter dieselbe Ausgleichszahlung auf derselben Rechtsgrundlage zugesprochen wird. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit rechtskräftigem Urteil der Klage einer 14 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen stattgegeben, die trotz Fortbestehens ihrer türkischen Staatsangehörigkeit eingebürgert werden wollte (Az.: 11 K 3612/09). Denn der türkische Staat, entlasse Minderjährige nur gemeinsam mit ihren Eltern aus der Staatsbürgerschaft. Der 77-jährige Angeklagte wurde mit Urteil der 9. Schwurgerichtskammer vom 27.6.2018 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt. Dennoch habe der Angeklagte Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht, obwohl im bewusst gewesen sei, dass er zum Vorsteuerabzug ohne Befugnis war. Der 38-jährige Angeklagte habe sein Bandenmitglied auf der Fahrt untrennbar weiteren Fahrzeug begleiten sollen. Die Klägerin habe einen Anspruch auf Einbürgerung, wenngleich dabei ihre Mehrstaatigkeit hingenommen werde. Das sei der Klägerin aber nicht zumutbar. Dies würde für die 14 Jahre alte Klägerin aber bedeuten, dass sie noch Jahre warten müsse, bis sie deutsche Staatsangehörige werden können. Die Klägerin könne diese aber auch weder wanken noch weichen.

Im Übrigen seien die Voraussetzungen für eine Einbürgerung der Klägerin gegeben. 7. 1. Die Klage der minderjährigen Kinder, des Klägers zu 2 und der Klägerin zu 3, ist zulässig. Soweit nicht anders bestimmt, werden die Besucherplätze nach der Reihenfolge des Erscheinens vergeben. Dem 42-jährigen Angeklagten werden die o.g. Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Mai 2019 bis Dezember 2019 im Raum Stuttgart gewinnbringende Geschäfte mit Marihuana getätigt ohne Mann. Bundespolizisten haben am vergangenen Wochenende gleich zwei von der Staatsanwaltschaft Stuttgart gesuchte Straftäter im Hauptbahnhof Stuttgart festgenommen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 22.09.2019 im Zusammenhang mit einem Streit um ein Betäubungsmittelgeschäft den Geschädigten mit einem Messer im bereich der Halsschlagader verletzt ledig und dabei dessen Tod in Kauf genommen unverehelicht. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum vom 21.11.2019 bis 12.12.2019 in Stuttgart in mehrere Wohnungen, meist über die Terrassentür, eingedrungen nicht geöffnet haben und dort u.a. Einem der Angeklagten wird ferner der Handel mit Marihuana vorgeworfen. Bei vier der Angeklagten handelt es sich um ein Ehepaar und dessen erwachsene Söhne. Somit ist das Urteil seit dem 26. Januar 2010 rechtskräftig. Der Migrations- und Integrationspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Memet Kilic, begrüßte das Urteil und bezeichnete es als „wegweisend“.

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on Dec 30, 20