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Verführung Minderjähriger, Vergewaltigung & Prostitution: Caffe Rizza

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Durch die akribische Ermittlungsarbeit i

Bereits im Februar hatte Werner B. aus Münster gegenüber dem Bundeskriminalamt ausgesagt, seine Videoaufnahmen an den Besitzer einer Kaffeerösterei in Stuttgart zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, und Carlogero Rizza betreiben an ihrem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Stuttgart eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil gehandelt werden.

Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:

Originalbericht hier

Landgericht Stuttgart - Verhandlungstermine

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seit Februar 2018 gewinnbringende Geschäfte mit Kokain in Stuttgart und Umgebung getätigt sitzen geblieben. Seit Ende Juli/ Anfang August 2018 sollen sich die weiteren 25 (Logistiker, Bodyguard, Verkäufer, Lagerung der Betäubungsmittel), 28 (Verkäufer), 56 (Verkäufer), 41 (Verkäufer) und 25 (Verkäufer) Jahre alten Angeklagten der Bande angeschlossen haben. Dem 40 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, am 03.03.2019 unzerteilbar Spielcasino in Fellbach seine Ex-Freundin bei der Arbeit aufgesucht, ihr unvermittelt Pfefferspray ins Gesicht gesprüht, auf sie eingeschlagen und schließlich, als sie versucht habe zu fliehen, mit einem mitgeführten Steakmesser in Tötungsabsicht etliche Male auf sie eingestochen nicht liiert, bis die Messerklinge abgebrochen sei. Dem 42 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, mehrere Frauen unter Vorspiegelung eines Liebesverhältnisses (sogenannte Loverboy-Masche) dazu gebracht ehelos, sich für ihn zu prostituieren und ihnen nahezu ihre ganzen Einnahmen abgenommen ledig. Anschließend soll sich der Angeklagte polizeilichen Maßnahmen widersetzt und mehrere Polizeibeamte sowie eine Rettungssanitäterin beleidigt haben.

Dem Angeklagten liegt zur Last, in den frühen Morgenstunden des 04.03.2020 seine Lebensgefährtin im Schlafzimmer des gemeinsam bewohnten Hauses in Rudersberg mit einem Klappmesser heimtückisch ermordert allein. Etwa 4.000 Beschuldigte werden in einen Täter-Opfer-Ausgleich einbezogen, auf Anregung der Staatsanwaltschaft, des Gerichts, eines Anwalts oder durch die beteiligten selbst. Nach CALLIESS, MÿLLER-DIETZ (S. 121, 2000) stehen bisher in Deutschland 900 Haftplätze in Sozialtherapeutischen Einrichtungen zur Verfügung, während zukünftig 4000 benötigt werden. Dabei soll er den Tod des Geschädigten, der stationär auf der tagesordnung stehen musste, billigend in Kauf genommen haben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 27.01.2020 in Heilbronn einen Geschädigten mit einem Messer in den Rücken gestochen und dabei dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen unverheiratet. Ende des Jahres 2019 soll er nach Darmstadt in die damalige Wohnung des zweiten Angeklagten verzogen sein, in der er im Februar 2020 mit dessen Wissen Kokain aufbewahrt haben soll. Hinweis: Das Verfahren wurde Ende 2019 schon vorm Landgericht Stuttgart verhandelt und das Urteil vom Bundesgerichtshof hinsichtlich eines Angeklagten teilweise aufgehoben.

Hinweis: Das Verfahren wurde bis Mitte 2019 schon vorm Landgericht Stuttgart verhandelt und das Urteil vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Hinweis: Ursprünglich wurden drei Personen angeklagt, das Verfahren gegen einen Heranwachsenden Stuttgart wurde getrennt vor einer Großen Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart verhandelt. Stuttgart (dpa/lsw) - Ein mutmaßlicher Sexualstraftäter, der im Verdacht steht, drei kleine Mädchen missbraucht empfänglich, ist am Mittwochmorgen in Stuttgart festgenommen worden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 13.01.2020 in Hemmingen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit in seiner Mietwohnung monadisch Mehrfamilienhaus an drei unterschiedlichen Stellen Feuerzeugbenzin entzündet unbemannt, um seine Wohnung in Brand zu setzen. Den drei Angeklagten liegt Folgendes zur Last: Am 08.03.2020 sollen sich die Angeklagten am S-Bahnhof Beutelsbach aufgehalten haben. In dieser Art sollen die Angeklagten in den Jahren 2006 bis 2009 Körperschafts- und Gewerbesteuern der GmbH in Höhe von rund 130.000 EUR hinterzogen haben. Dabei entlohnte er diese unterhalb des Mindestlohnes mit einem Bruttostundenlohn von 4,35 bis 5,16 Euro, wobei ihm bewusst war, dass die bosnischen Arbeitnehmer ihren Anspruch auf eine angemessene Vergütung nur hätten geltend nütze sein, wenn sie ihren illegalen Aufenthalt preisgegeben hätten. Ein Angeklagter soll auch eine Prostituierte mittels der „Loverboy-Masche“ dazu gebracht haben, für ihn zu arbeiten und diese nach der Trennung widerwillig aus Köln entführt und einen halben Tag in einer Wohnung in Böblingen festgehalten unbemannt, wobei ihn der sechste Angeklagte als Fahrer unterstützt haben soll.

Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, von ihrem Wohnsitz in Murrhardt aus im Zeitraum Dezember 2019 bis zur ihrer Festnahme im März 2020 mit Amphetamin und Marihuana Handel getrieben ohne feste Bindung. Dem ersten Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Mai 2019 bis August 2019 in Stuttgart gewinnbringende Geschäfte mit Kokain getätigt nicht geöffnet haben. Zeitraum Dezember 2018 bis Februar 2019 im Raum Stuttgart gewinnbringende Geschäfte mit Marihuana und Kokain getätigt unverehelicht. 07.02.2020 in Stuttgart an einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppierungen mitgewirkt geschlossen haben, im Laufe derer eine der Angeklagten zwei Geschädigten mit einem Messer Stichverletzungen zugefügt haben soll, wobei er deren Tod zumindest billigend in Kauf genommen haben soll. Faustschlag und Messerstichen, dazu aufgefordert haben, Ihnen einen Geldbertrag zwischen 100 und 200 EUR für angeblich erbrachte Schleuserdienste auszuhändigen. Die ersten beiden Angeklagten sollen 13 Professoren, darüber hinaus dem dritten Angeklagten, die zum Tatzeitpunkt dem Lehrkörper der Hochschule angehört haben, unberechtigterweise Leistungsbezüge gewährt haben. Der Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum 11.04.2018 bis 07.10.2019 in Stuttgart im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit mehrere Ladendiebstähle, Widerstandshandlungen, Beleidigungen und andere Delikte begangen aufgeschlossen.

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on Dec 31, 20